Satzung

Satzung

§1 Name und Sitz der Interessengemeinschaft
Die Interessengemeinschaft führt den Namen „Die Legionäre“ mit der weitergehenden Bezeichnung „Legionäre Lank Latum MMIX“. Sie hat ihren Sitz in 40668 Meerbusch Lank-Latum.

§2 Aufgabe und Zweck

Die Interessengemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern pflegt und erhält die Tradition des Schützenwesens.
Die Zenturie „Die Legionäre“ ist eine Interessengemeinschaft innerhalb der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Meerbusch Lank und versteht sich in dieser als passive Kompanie, wobei eine Weiterentwicklung zur aktiven Kompanie nicht ausgeschlossen wird.

§3 Mitgliedschaft

Der Zenturie „Die Legionäre“ können aktive, passive und fördernde Mitglieder angehören. Die Mitgliedschaft können Personen erwerben, die in Meerbusch wohnhaft sind oder durch ihre Tätigkeit, Geburt oder Aufenthalt engen Kontakt zu Meerbusch haben und sich der Tradition der Schützenbruderschaft Lank-Latum verbunden fühlen.

Die Zenturie unterscheidet drei Mitgliedsarten:

-Aktive Mitgliedschaft mit Stimmrecht und Beitragspflicht
-Passive Mitgliedschaft ohne Stimmrecht und Beitragspflicht
-Fördernde Mitgliedschaft ohne Stimmrecht mit Beitragspflicht

Die aktiven Mitglieder organisieren die Aktivitäten der Legionäre und nehmen an den offiziellen Veranstaltungen der St. Sebastianus Schützenbruderschaft teil.
Die passive Mitgliedschaft ist für die Familienmitglieder der Legionäre gedacht, die nach Wahl an den offiziellen Veranstaltungen in Uniform teilnehmen können.
Fördernde Mitglieder tragen keine Uniform, sind aber bei Veranstaltungen der Legionäre herzlich willkommen.

§4 Aufnahme

Die Gründungsmitglieder sind aktive Mitglieder der Zenturie.
Weitere Personen können auf Vorschlag eines aktiven Mitgliedes („Pate“) einen Antrag auf Mitgliedschaft – welcher Art auch immer – stellen.
Dieser ist schriftlich zu verfassen und unterschrieben an den Vorstand der Zenturie zu richten.Die aktive Mitgliedschaft ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
möglich und bedarf bei Minderjährigen dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Der Antragsteller wird auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung
durch den „Paten“ vorgestellt und das Aufnahmegesuch durch diesen auch begründet. Gleichzeitig erhält der Antragsteller die Möglichkeit sich auch persönlich der
Mitgliederversammlung vorzustellen. Die Abstimmung zur Aufnahme erfolgt in der darauffolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.

Hierbei gelten folgende Grundsätze:

Es müssen 50 % der aktiven Mitglieder anwesend sein.
Es müssen 2/3 der anwesenden Stimmen für die Aufnahme stimmen.
Die Wahl erfolgt als geheime Wahl.
Zur Abstimmung muss der Antragsteller den Versammlungsraum verlassen.
Die Auszählung und mündliche Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erfolgt sofort. Der Antragsteller und der Pate erhalten darüber hinaus innerhalb von zwei Wochen
eine schriftliche Benachrichtigung durch den Vorstand der Kompanie.
Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung seitens der Kompanie oder dessen Vorstands.

§5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden (Praeses)
dem Kassenwart (Signifer - Bannerträger)
dem Schriftführer (Beneficarius)

Der Vorstand wird alle zwei Jahre in der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung nach dem Schützenfest von den aktiven Mitgliedern der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Mitglieder des Vorstandes können sich gegenseitig vertreten und vertreten die Zenturie gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftlichkeiten, die die finanziellen Möglichkeiten der Zenturie übersteigen oder ein finanzielles Risiko für die Kompanie bedeuten, bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Die finanzielle Handlungsfreiheit des Vorstands ist auf die Hälfte des tatsächlichen Zenturienvermögens beschränkt.
Vorstandsbeschlüsse müssen mit mindestens 2 von 3 Stimmen gefasst werden.

Der Vorstand lädt zu Veranstaltungen / Versammlungen der Zenturie ein.
Der Schriftführer führt Protokoll bei allen Vorstands- und Mitgliederversammlungen, die kurzfristig den Mitgliedern zugestellt werden.

§6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern.

Es gelten folgende Grundsätze:
- Die Mitgliederversammlung tagt mindestens 3 Mal pro Jahr.
- Termine zur Versammlung werden in der vorhergehenden Versammlung festgelegt oder es wird gesondert durch den Vorstand eingeladen.
Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
- Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens 50 % der aktiven (stimmberechtigten) Mitglieder anwesend sind.
- Beschlüsse können mündlich, aber auch schriftlich durch Unterschrift gefasst werden. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen.
Wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden. Personenbezogene Abstimmungen erfolgen grundsätzlich in geheimer Wahl.
- Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
- Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu unterschreiben.
- Die Mitgliederversammlung ist für die aktiven Mitglieder grundsätzlich eine Pflichtveranstaltung. Sollte sie nicht wahrgenommen werden können, so ist die Stimme schriftlich auf ein anderes aktives Mitglied zu übertragen, um die Abstimmungsfähigkeit sicher zu stellen.

§ 7 Schützenfest

Beim Schützenfest und anderen Auftritten in Uniform gibt sich die Zenturie die militärische Struktur einer römischen Zenturie der Zeit ca. 70 n. Chr. bestehend aus:
- Centurio (Hauptmann)
- Tesserarius (Feldwebel / Spieß) und
- Legionären (Soldaten / Dienstgrade)

§8 Aktivitäten

Um die Freundschaft und Kameradschaft innerhalb der Zenturie und Brauchtum zu fördern, nimmt die Zenturie am Schützenfest der
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Lank-Latum teil. Darüber hinaus werden mehrmals jährlich gemeinsame Veranstaltungen mit den Familien der Mitglieder initiiert, um diese in die Kompanie zu integrieren und den Zusammenhalt zu stärken. Gegenseitige Wertschätzung und freundschaftliches Miteinander aller Altersgruppen, jedweder Herkunft, Glaube und Geschlecht sind hierbei ausdrücklich programmatische Absicht unserer Interessengemeinschaft.

§9 Mitgliedsbeiträge

Aktive und fördernde Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem letzten Beschluss durch die Mitgliederversammlung.

Hierbei gelten folgende Grundsätze:
- Die Beitragszahlung erfolgt jährlich im Januar eines Jahres oder bei Eintritt per Überweisung oder Einzugsverfahren auf das Konto der Zenturie.
- Schüler, Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende sowie Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres sind beitragsfrei.
- Die Mitgliedsbeiträge werden vom Kassenwart verwaltet.
- Eine Kassenprüfung findet bis Ende März jedes Kalenderjahres zum Vorjahreszeitraum statt. Die Kassenprüfung erfolgt durch zwei aktive Mitglieder im jährlichen Wechsel in alphabetischer, rückwärtiger Reihenfolge.

§10 Ausschluss

Ein Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung. Zum Ausschluss muss ein triftiger Grund vorliegen. Dies wären Verhaltensweisen eines Mitgliedes, die gegen die Satzung und Grundsätze der Zenturie verstoßen und/oder dem Interesse der Zenturie zuwider laufen. Unehrenhaftes oder gar strafbares Verhalten innerhalb und außerhalb der Zenturie können ebenfalls zum Ausschluss führen.

Beim Ausschlussverfahren gelten folgende Grundsätze:

Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem aktiven Mitglied gestellt werden und ist durch dieses vor dem Vorstand schriftlich zu begründen.
- Dem betroffenen Mitglied ist durch den Vorstand die Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen.
- Der Vorstand stellt den Ausschlussantrag in der Mitgliederversammlung inklusive der Begründung und der Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes vor.
- Es müssen 50 % der aktiven Mitglieder anwesend sein.
- Es müssen 2/3 der anwesenden Stimmen für den Ausschluss stimmen.
- Die Abstimmung erfolgt geheim.
- Zur Abstimmung müssen Antragsteller und das betroffene Mitglied den Versammlungsraum verlassen und sind in dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Das betroffene Mitglied erhält innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche begründete Benachrichtigung durch den Vorstand der Zenturie.

§11 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
- den Tod des Mitgliedes
- den freiwilligen Austritt
- den Ausschluss nach § 10 der Satzung
- Die entrichteten Beiträge verbleiben bei der Zenturie.

§12 Auflösung

Über die Auflösung der Zenturie entscheidet die Mitgliederversammlung.

Hierbei gelten folgende Grundsätze:
- Es müssen 50 % der aktiven Mitglieder anwesend sein.
- Es müssen 2/3 der anwesenden Stimmen für die Auflösung stimmen.
- Die Abstimmung erfolgt offen.

Nach Tilgung etwaiger Verbindlichkeiten und Ausgleich bestehender Forderungen wird das verbleibende Vermögen der Kompanie zu gleichen Teilen an alle aktiven Mitglieder ausgegeben. Diese Aufgabe kann treuhänderisch an die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Lank-Latum übergeben werden, die es dann unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§13 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am xxxxx 2009 mit erforderlicher Mehrheit beschlossen und tritt mit heutigem Datum in Kraft.


Meerbusch Lank-Latum, xxxxx 2009